t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBremen

Landgericht Bremen: Vater ersticht schlafenden Sohn – das ist die Strafe


Details des Kindsmords gestanden
Bremer Vater ersticht schlafenden Sohn – nicht nur Haftstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 30.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte zu Beginn des Prozesses am Landgericht Bremen (Archivfoto): Hinweise auf "hirnorganische Komponenten".Vergrößern des BildesDer Angeklagte zu Beginn des Prozesses am Landgericht Bremen (Archivfoto): Hinweise auf "hirnorganische Komponenten". (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Dieser Kindsmord hatte ganz Bremen erschüttert: Nun ist der Mann, der seinen schlafenden Sohn erstochen hatte, verurteilt worden – nicht nur zu einer Haftstrafe.

Wegen Mordes an seinem siebenjährigen Sohn hat das Landgericht Bremen am Montag einen 47-jährigen Mann zu einer 13 Jahre langen Haftstrafe verurteilt und anschließender Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Der Angeklagte hatte gestanden, seinen schlafenden Sohn im September 2023 mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung.

Richterin: "Wir sind überzeugt, dass Sie krank sind"

Auch gebe es Hinweise auf "hirnorganische Komponenten", sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper. "Wir sind überzeugt, dass Sie krank sind", sagte sie in Richtung des Angeklagten, der dies stets verneint hatte, obwohl er seit 2015 in psychiatrischer Behandlung war.

Der Angeklagte sei in der Tatnacht wegen der Erkrankung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, sagte Kasper. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte keine strafmildernden Umstände gesehen und eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie verlangt.

Mutter des Jungen hatte Angst vor dem Mann

Die Eltern des getöteten Jungen, der das Wochenende, an dem es zu dem Vorfall kam, bei seinem Vater verbringen wollte, hatten sich den Angaben zufolge ein Jahr zuvor getrennt.

Im Juni 2023 hatte der Angeklagte nach eigenen Worten seine "emotionale Kontrolle" verloren und an der Wohnungstür seiner Ex-Frau randaliert. Nach Angaben von Nachbarn hatte er ein Messer in der Hand. Seine Ex-Frau sagte vor Gericht, seit dem Vorfall habe sie Angst um ihr Leben gehabt.

Sie habe aber niemals damit gerechnet, dass er dem Sohn etwas antun würde. Das Wochenende, an dem die Tat geschah, war das erste Mal gewesen, dass der Vater seinen Sohn nach dem Vorfall sah. Die Mutter habe das Treffen zugelassen – "zum vermeintlichen Wohl ihrer Kinder", sagte Kasper.

Vater schildert vor Gericht Details des Kindsmords

Abends habe der Siebenjährige dem Angeklagten erzählt, dass er seiner Mutter eine Ohrfeige geben werde, sobald er erwachsen sei. "Das löste Ängste aus", sagte Kasper. Der Angeklagte sei zu der sicheren Überzeugung gekommen, dass das Kind ein Leben als Drogenabhängiger erwarte. Dies habe er ihm ersparen wollen.

Er habe Schlafmittel in einen Eistee getan, den er seinem Sohn gegeben habe. Als der Junge schlief, habe er zunächst in sein Herz gestochen. Der Angeklagte hatte geschildert, wie das Kind daraufhin die Augen aufmachte und "Papa" sagte. Daraufhin habe er ihm die Kehle durchschnitten, damit er nicht leiden müsse. "Wir alle stehen fassungslos" vor der Tat, betonte die Vorsitzende Richterin. Diese sei "schwer in Worte zu fassen".

Mann wollte sich nach Tat umbringen

Nach der Tat hatte der Angeklagte versucht, sich selbst zu töten. Kasper sagte, darin sei auch die Antwort auf die Frage nach dem Warum für die Tat zu finden. Sie sei im Rahmen eines "erweiteren Suizids" ausgeübt worden.

Der 47-Jährige stelle derzeit eine "ernsthafte Gefahr für seine Schwiegerfamilie dar", betonte Kasper. Er bleibe so lange im Maßregelvollzug, bis er "geheilt ist", sagte sie. Sollte dies vor Ablauf der verhängten Haftstrafe sein, werde er einer Justizvollzugsanstalt überstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website